Schonzeiten - ASV Niedernhausen

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Entnahmefenster Hessen /Schonzeiten:
Nach Hamburg ist Hessen das zweite Bundesland, in dem ein Entnahmefenster gilt. Das neue Gesetz sieht Mindest- und Höchstmaße für 9 Fischarten vor.
Von Jannik Westerkamp
05.05.2023, 10:26 Uhr / Aktualisiert am 05.05.2023, 11:48 Uhr / Kommentare

Für Karpfen und andere Fische gilt in Hessen ein Entnahmefenster.
Seit dem 28. April 2023 gilt in Hessen ein neues Fischereigesetz, das eine wichtige Änderung für Angler beinhaltet. Zusätzlich zu den für viele Fischarten üblichen Mindestmaßen sieht das Gesetz nun auch ein Höchstmaß vor. Hessen ist damit das zweite Bundesland mit einem Entnahmefenster.
Dieses „Küchenfenster“ gilt zunächst für 9 Fischarten. Es schreibt vor, dass Angler diese Fische nur noch ab und bis zu einer bestimmten Länge entnehmen dürfen. Dieses Fenster liegt beim Karpfen zum Beispiel zwischen 45 und 60 cm – alle Fische unter und über diesem Maß müssen zurückgesetzt werden.
Für welche Fische gilt das Entnahmefenster in Hessen?
Hier findest Du die Übersicht aller Arten, die in der neuen Verordnung vom 28. April aufgeführt sind.
Das Entnahmefenster gilt für die Arten Aal, Äsche, Forelle, Barbe, Hecht, Karpfen (Wildform), Nase, Rotfeder und Schleie.

Fischart                                                Schonzeit                                               Mindest- und Höchstmaß
Aal                                                       15.09. – 01-03.                                         50 – 70 cm
Äsche                                                   01.03. – 15.05.                                         30 – 45 cm
Atlantische Forelle
(Bachforelle, Meerforelle, Seeforelle)   01.10. – 31.03.                                         25 – 60 cm
Barbe                                                   01.05. – 30.06.                                          40 – 60 cm
Hecht                                                   01.02. – 15.04.                                          50 – 90 cm
Karpfen (Wildform)                              15.03. – 31.05.                                          45 – 60 cm
Moderlieschen                                      01.05. – 31.05.                                                    (-)
Nase                                                    15.03. – 30.04.                                           25 – 40 cm
Rotfeder                                              15.03. – 31.05.                                           20 – 30 cm
Schleie                                                 01.05. – 30.06.                                          25 – 45 cm
Zander                                                         (-)                                                             ab 50 cm
Der Zander hat keine Schonzeit, weil er in Hessen als gebietsfremde Art gilt. Sein Mindestmaß liegt weiterhin bei 50 cm, ein Höchstmaß gibt es für ihn nicht. Außerdem darf man Zander nur in geschlossene Seen besetzen, in denen sie nicht abwandern können. Dasselbe gilt für Zuchtformen des Karpfens.

Mit Hessen hat sich nun ein zweites Bundesland für ein Entnahmefenster entschieden. Ein ähnliches Fischereigesetz gibt es in Hamburg seit Juni 2019. In anderen Bundesländern gelten weiterhin bekannte Schonzeiten und Mindestmaße, obwohl vereinzelte Angelvereine sich bereits für Küchenfenster entschieden haben.
Was sind die Vorteile eines Entnahmefensters?
Der größte Vorteil eines Entnahmefensters ist, dass es Fischbestände schont – und sogar stärkt. Während kleine Fische weiterhin abwachsen können, bis sie laichbereit sind, erkennt ein solches Fenster an, wie wichtig vor allem große, alte Exemplare für die Bestände ist. Ein Meterhecht oder ein kapitaler Karpfen sollen sich mehrfach fortpflanzen können, um ihre Gene an die nächste Generation weiterzugeben. (Aale sind hier die Ausnahme: Sie ziehen zum Laichen ins Sargassomeer und sterben dort.)
Für Angler bedeutet das neue Entnahmefenster in Hessen eine größere Flexibilität. Fangen sie einen Fisch, den sie nicht gezielt beangelt haben, können sie ihn (sofern die Maße stimmen) straffrei ins Gewässer zurücksetzen.

 
 
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