FAQ zur Mitgliedschaft im ASV Niedernhausen
1. Was muß ich tun um Mitglied im ASV Niedernhausen zu werden?
Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich zu stellen. Antragsvordrucke sind bei allen Vorstandsmitgliedern erhältlich bzw. im Internet von unserer Seite http://www.asv-niedernhausen.de/Kontakt.htm herunter ladbar. (Hinweis: diese Funktion ist zur Zeit noch nicht verfügbar!)
2. Welche Gewässer gehören zum ASV Niedernhausen?
Der ASV Niedernhausen verfügt über 2 Gewässer. Den Waldsee im Theistal und über eine ca. 25 km lange Bachstrecke zwischen Niedernhausen und der Mainmündung in Okriftel.
3. Welche Fische gibt es im Waldsee und welche im Schwarzbach?
Im Waldsee haben wir Aal, Karpfen, Schleien, Brassen, Stör, Zander, Hecht sowie Saiblinge, Forellen und Groß-(Lachs)-Forellen besetzt. Im Schwarzbach werden überwiegend Bachforellen besetzt.
4. Gibt es fischereiliche Beschränkungen?
Ja. Es gelten die generellen gesetztlichen Beschränkungen des Hessischen Fischereigesetzes, der Hessischen Fischereiordnung und einige spezifische Ergänzungen zu der Verwendung von Kunstködern und Futtermitteln. Auf Grund der Sensibilität des Ökosystems Schwarzbach, kommen dort besondere Bestimmungen zum Tragen.
5. Benötige ich die Sportfischerprüfung bzw. den Fischereischein um Mitglied beim ASV zu werden?
Für die aktive Mitgliedschaft bzw. die Ausübung der Fischerei an den Vereinsgewässern, ist der Besitzt eines gültigen Fischereischeins pflicht. Passive Mitglieder können auch ohne Fischereischein dem Verein beitreten.
6. Wie hoch ist die Aufnahmegebühr im ASV Niedernhausen?
Z. Z. bezahlen Erwachsene, gestaffelt nach Eintrittsalter, eine einmalig Aufnahmegebühr in Höhe von:
18 – 30 Jahre 200 Euro entfällt !
31 – 40 Jahre 250 Euro entfällt !
41 – 50 Jahre 300 Euro entfällt !
51 - 60 Jahre 350 Euro entfällt !
Ab 61 Jahre 500 Euro entfällt !
N E U ab sofort : einheitlich 200 Euro
Jugendliche bezahlen in 2011 keine Aufnahmegebühr. Jugendlicher ist, wer am 01.01. eines Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge durch Bankeinzug abbuchen zu lassen. In der Regel findet der Bankeinzug im März statt.
9. Muss ich Arbeitsstunden leisten?
Ja. Von jedem aktivem Mitglied sind im Jahr mindestens 10 Stunden bei Arbeitseinsätzen für den Verein zu leisten. Von Arbeitseinsätzen befreit sind Senioren ab dem 65. Lebensjahr. Während der Hauptsaison wird jedes Mitglied für ein Wochenende zu einem Aufsichtsdienst am Waldsee eingeteilt.
10. Welche Aktivitäten bietet der Angelsportverein Niedernhausen?
Die Aktivitäten reichen von den regelmäßigen Vereinstreffen, organisierten Arbeitseinsätzen, gemeinschaftliches Fischen am See, verschiedenen Workshops, öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, bis hin zu Wochenendausflügen bzw. Kurzreisen.
11. War‘s Das?
Nein, noch lange nicht! – Wir möchten uns bereits jetzt für Ihr Interesse an unserem Verein bedanken und würden uns freuen, wenn wir Sie zu einer unseren nächsten Vorstandsitzungen, als Neumitglied begrüßen können!
ASV Niedernhausen Der Vorstand
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